CE-Kennzeichnung
Das müssen Sie beachten
- Die CE-Kennzeichnung ist in den EU-Staaten Pflicht:
- Vorhangfassaden nach EN 13830 seit dem 1. Dezember 2005
und - Fenster und Türen nach EN 14351-1 seit dem 1. Februar 2010
- Ab diesen Daten werden alle national gültigen Prüfungen und Klassifizierungen durch das CE-Zeichen ersetzt.
- Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist laut EG-Richtlinien derjenige, der das Endprodukt Vorhangfassade, Fenster, Festverglasung und Tür "in den Verkehr bringt", also der Metallbauer
- Nicht oder falsch gekennzeichnete Vorhangfassaden, Fenster, Festverglasungen und Türen dürfen in EU-Staaten nicht vertrieben werden
- Vorteil: eine Klassifizierung für die ganze EU