CE-Kennzeichnung

Das müssen Sie beachten

  • Die CE-Kennzeichnung ist in den EU-Staaten Pflicht:
    • Vorhangfassaden nach EN 13830 seit dem 1. Dezember 2005
      und
    • Fenster und Türen nach EN 14351-1 seit dem 1. Februar 2010
  • Ab diesen Daten werden alle national gültigen Prüfungen und Klassifizierungen durch das CE-Zeichen ersetzt.
  • Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist laut EG-Richtlinien derjenige, der das Endprodukt Vorhangfassade, Fenster, Festverglasung und Tür "in den Verkehr bringt", also der Metallbauer
  • Nicht oder falsch gekennzeichnete Vorhangfassaden, Fenster, Festverglasungen und Türen dürfen in EU-Staaten nicht vertrieben werden
  • Vorteil: eine Klassifizierung für die ganze EU